Rückfragen richten Sie bitte an: Dr. Bernd-Uwe Stucken, Shanghai bernd-uwe.stucken@haarmannhemmelrath.com
Chinas Beitritt zur WTO hat viele Hoffnungen auf einen leichteren Marktzugang nach China geweckt. Das gilt auch für die Medienindustrien. Doch der Öffnungsprozess ist schwieriger als manche gehofft haben.
Nach der WTO Beitrittsakte vom Dezember 2001 soll es ausländischen Anbietern unmittelbar mit Beitritt gestattet werden, mit chinesischen Partnern sogenannte Cooperative Joint Venture (CJV) zum Vertrieb von audiovisuellen Produkten mit Ausnahme von Kino zu gründen. Innerhalb von drei Jahren nach Beitritt soll es ausländischen Anbietern erlaubt werden, den Großhandel von Büchern, Zeitschriften und Magazinen aufzunehmen. Der Einzelhandel für Bücher, Zeitschriften und Magazine soll für Equity Joint Venture (EJV) in den fünf Sonderwirtschaftszonen (SWZ) sowie acht Städten geöffnet werden. Nach zwei Jahren sollen alle Provinzhauptstädte sowie zwei weitere Städte hinzukommen. Dann soll auch eine ausländische Mehrheitskontrolle in den EJV´s grundsätzlich möglich sein. Nach drei Jahren soll es mit Ausnahme von Ladenketten keine grundsätzlichen Beschränkungen mehr geben. Flankierend zu diesen Verpflichtungen wurden eine Reihe von Rechtstexten erlassen, mit den China die Medienmärkte in nächster Zeit gestalten will:
State Council, Administrative Rules on Publication vom 25. Dezember 2001,
State Council, Administrative Rules on Audiovisual Products vom 25. Dezember 2001,
State Council, Administrative Rules on the Printing Industry vom 2. August 2001,
MOFTEC and Ministry of Culture, Administrative Measures on Sino-foreign Co-operative Joint Venture Audio-visual Products Distribution Enterprises vom 10. Dezember 2001,
MOFTEC and Press and Publication Administration (PPA), Provisional Regulations on the Establishment of Foreign-Invested Printing Enterprises vom 29. November 2001,
State Planning Commission, State Economic and Trade Commission and MOFTEC, Foreign Investment Industrial Guidance Catalogue vom 11. März 2001.
Der Rechtsetzungsprozess ist damit noch nicht abgeschlossen und es ist in nächster Zeit mit dem Erlass weiterer Regelungen zum Medienmarkt zu rechnen. Insbesondere die Vorschriften des Staatsrates bedürfen zu ihrer Umsetzung noch einer Reihe von Durchführungsvorschriften.
a) Öffnung der Vertriebskanäle...
In einer Pressekonferenz hat der Leiter der Press and Publication Administration (PPA) im April die Politik des PPA erläutert. China wird sich an die in der WTO-Beitrittsakte übernommenen Verpflichtungen halten. Im Ergebnis wird es also zu einer Öffnung des Einzelhandels für Bücher, Zeitschriften und Magazine kommen. Für den Vertrieb von audiovisuellen Produkten hat China abkommenskonform unmittelbar die "Administrative Measures on Sino-foreign Co-operative Joint Venture Audio-visual Products Distribution Enterprises" erlassen, nach denen für diese Sparte CJV gegründet werden dürfen. Ein erstes Joint Venture hat Presseberichten zufolge SONY mit der Beijinger Jingwen-Gruppe bereits abgeschlossen.
b) ...aber strenge Kontrollen der Inhalte...
Die Liberalisierung im Bereich der Vertriebskanäle geht jedoch einher mit einer strengen Haltung bei der Kontrolle der Inhalte. Im neuen Industrial Guidance Catalogue, der Ende März 2002 erlassen wurde, zeichnet sich die harte Linie bereits ab. Weite Teile der Medienindustrie wurden zum Teil erstmalig in die Kategorie der "prohibited industries" eingestuft. Zu den Bereichen, die für ausländische Investitionen damit offiziell geschlossen sind zählen:
Verlag, Großhandel und Import von Büchern, Zeitschriften und Magazinen,
Verlag, Produktion, Großhandel und Import von Video-Produkten und elektronischen Publikationen,
Betrieb von Radio- und Fernsehsender sowie der gesamten Übertragungsinfrastruktur,
Produktion, Verlag, Vertrieb und Senden von Radio- und Fernsehprogrammen,
Produktion und Vertrieb von Kinoprogrammen und
kommerzielle Videoproduktionen
c) ... daher Vorsicht in der Twilight Zone...
Viele dieser Restriktionen bestanden bereits in der Vergangenheit, wurden aber zum Teil durch kunstvolle juristische Gebilde umgangen. In den meisten Fällen wurden die Modelle so gestrickt, dass der ausländische Investor in einer Consulting-Gesellschaft oder einem vergleichbaren rechtlichen Vehikel Experten anstellt, die bestimmte Mediendienstleistungen, zum Beispiel das Verlegen von Magazinen, erbringen. Teilweise kontrollieren sie auch über Treuhandverträge und Kooperationsvereinbarungen die aktiven chinesischen Gesellschaften. So werden zum Beispiel Publikationsnummern, die nur chinesische Einheiten halten können, indirekt von ausländischen Anbietern genutzt.
Bislang sind diese Grauzonen-Modelle von den Behörden toleriert worden, wohl auch, um abzuschätzen, welche Auswirkungen ausländische verlegerische Tätigkeiten in China haben können. Um die Toleranz der Behörden nicht zu stark zu strapazieren, sind die Projekte allesamt in politisch wenig sensitiven Bereichen wie Computer- oder Automobilzeitschriften angesiedelt worden. Das PPA betonte in der Pressekonferenz im April jedoch, dass ausländischen Einzelhändlern von Verlagsproduktion Zugang und Kontrolle im Verlagsbereich streng untersagt seien. Ohne Genehmigung dürfen die Distributoren weder direkt noch in versteckter Form, Produktionsrechte von chinesischen Verlagseinheiten erwerben.
Insbesondere sei es streng verboten, Buchnummern, Zeitschriftennummern, Urheberrechtsnummern oder das generelle Verlagsrecht an ausländischen Distributoren zu verkaufen oder in indirekter Form zu Verfügung zu stellen. Nach diesen Äußerungen bleibt in der sogenannten "Grauzone" weiterhin Vorsicht angeraten. Politische Fehltritte aber auch großer wirtschaftlicher Erfolg können jederzeit das "Aus" bedeuten. Eine rechtlich sichere Basis für die meisten Aktivitäten im Medienbereich wird es erst geben, wenn China den Industrial Guidance Catalogue erneut überarbeitet. Es gibt bereits erste Gerüchte, das entgegen den strengen Rechtsregeln in der Praxis gewisse Liberalisierung ausgetestet werden ollen. Eine solche Praxis wird sich allerdings frühestens dann bemerkbar machen, wenn die neue chinesische Regierung, die in diesem Herbst eingesetzt werden soll, fest im Sattel sitzt und den Spielraum für Experimente absteckt. Bis dahin gilt es, den Markt aufmerksam zu beobachten.