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Verzicht des Gesellschafters auf nicht voll werthaltige Forderung gegen die Kapitalgesellschaft führt bei dieser zu keinem steuerpflichtigen Gewinn
Verzicht des Gesellschafters
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Verzicht des Gesellschafters auf nicht voll werthaltige Forderung gegen die Kapitalgesellschaft führt bei dieser zu keinem steuerpflichtigen Gewinn

Entgegen der Ansicht des BFH und trotz gegenteiliger Andeutungen in den Körperschaftsteuer-Richtlinien hat der VwGH nunmehr in einem aktuellen Erkenntnis klargestellt, dass der gesellschaftsrechtlich bedingte Schuldenerlass in keinem Fall den körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft erhöhen darf.



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