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Gruppenbesteuerung: Vorsicht bei der Abfassung von Steuerausgleich-Vereinbarungen
Die gesellschaftsrechtlich unzulässige Begünstigung des Gruppenträgers kann zur Unwirksamkeit der Gruppenbesteuerung sowie zu Haftungsansprüchen der Gruppengesellschaften gegen den Gruppenträger und die Organe der Gruppengesellschaften führen. |
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