„Nichts ist beständiger als der Wandel“ - dies gilt schon seit Jahren in außerordentlichem Maß für das Steuerrecht. So sind nach der Verabschiedung des Steuervergünstigungsabbaugesetzes im April 2003 bereits fünf weitere, für die Praxis bedeutsame Änderungsgesetze im Bereich des Steuerrechts in Arbeit: Der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit, der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2003, das sehr medienwirksam angekündigte so genannte Vorziehen der Steuerreform um ein Jahr, die bereits intensiv diskutierte so genannte Kommunalsteuerreform und jetzt der neueste „Gesetzentwurf zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz“. Gegenstand dieses Rundschreibens soll ein grober Überblick über die verschiedene Veränderungen im Bereich der Umsatzsteuer sein, die ab 1. Januar 2004 zur Anwendung kommen sollen.