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International Tax News

Rückfragen richten Sie bitte an:
Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Nina Schütte
nina.schuette@haarmannhemmelrath.com


Serbien: Überblick über die wichtigsten Körperschaftsteueränderungen

Um die Wirtschaft anzukurbeln, den Finanzmarkt zu entwickeln und den Privatisierungsprozess zu beschleunigen, hat das serbische Parlament unter anderem folgende Maßnahmen beschlossen, die seit dem 1. 1. 2003 wirksam sind:

Der Körperschaftsteuersatz wurde von 20% auf 14% reduziert und stellt nunmehr den niedrigsten Körperschaftsteuersatz der ganzen Region dar.

Neben der Einführung neuer Steuervergünstigungen (zB Investitionsfreibeträge) wurden auch bestehende Steuervergünstigungen ausgebaut. So wurde etwa die Steuergutschrift für Investitionen des Anlagevermögens von 10% auf 20% der diesjährigen Investitionssumme erhöht.

Betriebliche Verluste können ab dem Veranlagungszeitraum 2003 auf maximal 10 Jahre vorgetragen werden. Bisher war der Verlustvortrag auf 5 Jahre beschränkt.

(Quelle: Ilic-Popov/Pantic, Tax Notes International 2002, 1066)


USA: Erweiterte Offenlegungspflichten für sog. "Tax-Shelter-Transaktionen"

Die im Folgenden aufgeführten Transaktionen, die ab dem 1. 1. 2003 durchgeführt werden, unterliegen nach einer am 17. 10. 2002 veröffentlichten Richtlinie der amerikanischen Steuerverwaltung erweiterten Offenlegungspflichten. Die neuen Offenlegungspflichten betreffen auch an derartigen Transaktionen unmittelbar oder mittelbar beteiligte österreichische natürliche und juristische Personen, bei denen die Transaktion Auswirkungen auf die US-Steuerschuld hat. Der Steuerpflichtige hat die erforderlichen Angaben in einer Anlage zur Jahressteuererklärung anzugeben, die derzeit jedoch noch nicht veröffentlicht ist.

Zusätzlich zu den schon bislang erfassten und von der Steuerverwaltung ausdrücklich als missbräuchlich bezeichneten Transaktionen fallen nunmehr auch Transaktionen, die Vertraulichkeitsbeschränkungen unterliegen, Transaktionen, in denen die US-steuerliche Behandlung vertraglich gewährleistet ist, Verlusttransaktionen, Transaktionen mit abweichenden steuerlichen und handelsrechtlichen Konsequenzen und Transaktionen, bei denen die Haltedauer des Vermögens sehr kurz ist, unter die sog. "Tax-Shelter-Transaktionen", für die die neuen Offenlegungspflichten gelten.

(Quelle: Shannon, IStR-Länderbericht 23/2002)


Zypern: Grundlegende Steuerreform

Im Folgenden werden die wichtigsten durch die Steuerreform auf Zypern neu eingeführten Regelungen, die ab dem Jahr 2003 Wirksamkeit erlangen, zusammengefasst:

Ab dem Jahr 2003 gilt im zypriotischen Steuerrecht das "Prinzip der steuerrechtlichen Ansässigkeit" einer Gesellschaft für die unbeschränkte Steuerpflicht. Danach sind Gesellschaften mit tatsächlicher Geschäftsleitung und Verwaltung ("Management and Control") auf Zypern steuerrechtlich ansässig und unterliegen der zypriotischen Besteuerung.

Der Körperschaftsteuersatz für auf Zypern ansässige Unternehmen wird von 4,25% auf 10% erhöht. Zusätzlich werden aber zahlreiche Vergünstigungen in das neue Körperschaftsteuersystem aufgenommen (s.u.). International tätige Unternehmen, die bereits bisher den steuerlichen Vorschriften für Offshore-Gesellschaften unterlagen, können unter bestimmten Bedingungen während eines Übergangszeitraums (bis 2005) für eine Besteuerung zum reduzierten Satz von 4,25% optieren.

Auslandsdividenden sind grundsätzlich von der Steuerbemessungsgrundlage auf Zypern auszunehmen (Mindestbeteiligung von 1%). Ausnahmen bestehen für ausländische Gesellschaften, die in einem Niedrigsteuerland ansässig sind und passive Einkünfte erzielen. Auf an ausländische Anteilseigner gezahlte Dividenden und Zinsen wird keine Quellensteuer erhoben.

Gewinne einer im Ausland gelegenen Betriebsstätte werden von der zypriotischen Besteuerung zur Gänze freigestellt. Auslandsverluste sind hingegen berücksichtigungsfähig.

Es gibt auf Zypern keine allgemeine Veräußerungsgewinnbesteuerung. Lediglich Gewinne aus der Veräußerung von auf Zypern belegenem unbeweglichen Vermögen sowie von Anteilen an zypriotischen Immobiliengesellschaften unterliegen einer speziellen Veräußerungsgewinnbesteuerung (Capital Gains Tax) in Höhe von 20%.

Die von Zypern abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen werden in Zukunft für alle auf Zypern ansässigen Gesellschaften anwendbar sein. Das umfangreiche DBA-Netz Zyperns umfasst auch Länder, mit denen Österreich kein DBA abgeschlossen hat (zB Kuwait, Mauritius, Syrien).

(Quelle: Chrysostomides, International Business Lawyer, November 2002)



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