Die Europäische Kommission hat am 14. Dezember 2004 eine Empfehlung zur Einführung einer angemessenen Regelung für die Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsenotierter Gesellschaften erlassen (2004/913/EG). Die Mitgliedstaaten haben darauf hinzuwirken, dass dieser Empfehlung spätestens ab 30. Juni 2006 Folge geleistet wird. Ziel dieser Empfehlung ist im Zusammenhang mit der Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung für hinreichende Transparenz gegenüber den Anlegern zu sorgen und diesen in diesem Zusammenhang Gelegenheit zur Äußerung zu geben.