Weitreichende gesellschaftsrechtliche Folgen der EuGHRechtsprechung für die Kapitalaufbringung und die Mitbestimmung
Eine vom Europäischen Gerichtshof am 30. September 2003 ergangene Entscheidung „Inspire Art“ zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften, konkret von Briefkastengesellschaften, wird weitreichende Folgen für die bislang von Gesetzgeber und Rechtsprechung streng verstandene Kapitalaufbringungspflicht einerseits und für die Mitbestimmung in Führungsgesellschaften andererseits haben. Die wesentlichen Punkte sind in den folgenden Ausführungen zusammengefasst.